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Schutz der Rentenleistungen für Gesundheits- und Rettungskräfte während Krisen.

Dieses Gesetz schützt die Sozialversicherungsleistungen von pensionierten Gesundheits- und Rettungskräften, die während der COVID-19-Pandemie gearbeitet haben. Einkünfte aus dem Zeitraum Januar 2020 bis Mai 2023 werden nicht für den Renten-Einkommenstest berücksichtigt, wodurch Rentenkürzungen vermieden werden. Diese Schutzmaßnahmen gelten auch für zukünftige Gesundheitsnotstände, um Schlüsselpersonal zur Rückkehr in den Dienst zu ermutigen.
Wichtige Punkte
Einkommen von Gesundheitsfachkräften und Ersthelfern aus der COVID-19-Periode (31.01.2020 bis 11.05.2023) wird vom Renten-Einkommenstest der Sozialversicherung ausgenommen.
Berechtigte Arbeitnehmer können ihre vollen Sozialversicherungsleistungen behalten, auch wenn sie während der Pandemie Einkommen erzielt haben.
Zukünftige Ausnahmen vom Einkommenstest gelten bei öffentlichen Gesundheitsnotständen, wenn ein Mangel an Gesundheitspersonal festgestellt wird.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_8872
Sponsor: Rep. Thompson, Glenn [R-PA-15]
Startdatum: 2024-06-27