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Begrenzung von Gewinnen in Charterschulen: Öffentliche Gelder für Bildung sichern.

Dieses Gesetz verbietet Charterschulen, die Bundesmittel erhalten, Verträge mit gewinnorientierten Unternehmen für wesentliche Verwaltungs- oder Betriebsleistungen abzuschließen. Ziel ist es, sicherzustellen, dass Steuergelder, die für die öffentliche Bildung bestimmt sind, direkt den Schülern zugutekommen und nicht als Gewinne an private Betreiber abfließen. Dies soll die Transparenz und die effiziente Nutzung öffentlicher Mittel verbessern.
Wichtige Punkte
Charterschulen dürfen keine Verträge mit gewinnorientierten Unternehmen für Kernaufgaben wie Verwaltung, Lehrplanentwicklung oder Personalmanagement eingehen.
Die Regelung soll verhindern, dass öffentliche Bildungsmittel durch die Gewinnerzielung privater Betreiber geschmälert werden.
Verträge für Nebenleistungen wie Verpflegung, Transport oder Schulmaterial sind weiterhin mit gewinnorientierten Unternehmen zulässig.
Die Änderungen treten in drei Jahren in Kraft, gelten aber für alle neuen oder verlängerten Verträge ab dem Tag der Verabschiedung.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_8886
Sponsor: Rep. DeLauro, Rosa L. [D-CT-3]
Startdatum: 2024-06-28