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Klarheit beim Wählen: Asylbewerber über Wahlbeschränkungen informieren.

Dieses Gesetz verpflichtet das Heimatschutzministerium (DHS), alle Asylbewerber über die bundesweiten Beschränkungen des Wahlrechts zu informieren. Ziel ist es, sicherzustellen, dass diese Personen eindeutig wissen, dass sie nicht wahlberechtigt sind und welche Strafen bei illegaler Stimmabgabe drohen. Diese Informationen müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer verständlichen Sprache bereitgestellt werden.
Wichtige Punkte
Das DHS muss Asylbewerber klar über die bundesweiten Wahlbeschränkungen informieren.
Die Informationen müssen Warnungen vor Strafen für illegales Wählen enthalten.
Die Kommunikation muss in einer für den Antragsteller verständlichen Sprache erfolgen.
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Status: Abgelaufen
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_8888
Sponsor: Rep. Gallego, Ruben [D-AZ-3]
Startdatum: 2024-06-28