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Erlaubnis zum Tragen legaler Waffen auf Liegenschaften der Veteranenverwaltung (VA)

Dieses Gesetz hebt das bundesweite Verbot des Tragens von Schusswaffen auf Liegenschaften des Department of Veterans Affairs (VA), wie Krankenhäusern und Kliniken, auf. Bürger, die nach staatlichem und lokalem Recht legal Waffen tragen dürfen, können dies nun auch auf VA-Geländen tun. Diese Erlaubnis gilt nur, wenn die Gesetze des jeweiligen Bundesstaates oder der lokalen Gebietskörperschaft dies nicht verbieten.
Wichtige Punkte
Das bundesweite Verbot des Tragens legaler Schusswaffen auf VA-Krankenhäusern und -Liegenschaften wird aufgehoben.
Die Erlaubnis hängt weiterhin von der Einhaltung der Gesetze des Bundesstaates und der lokalen Vorschriften ab, in dem sich die VA-Einrichtung befindet.
VA-Vorschriften dürfen den legalen Waffenbesitz nicht mehr verbieten, wenn dieser nach staatlichem und lokalem Recht zulässig ist.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_8906
Sponsor: Rep. Rosendale, Matthew M. [R-MT-2]
Startdatum: 2024-06-28