Löschung von Bundesstrafregistern: Marihuana-Vergehen werden rückwirkend entfernt.
Das Gesetz schafft einen Mechanismus, der es Bürgern ermöglicht, Bundesregistereinträge über Verhaftungen und Verurteilungen wegen geringfügiger Marihuana-Vergehen zu löschen (expungieren). Dies bedeutet, dass betroffene Personen diese Ereignisse rechtlich so behandeln können, als hätten sie nie stattgefunden, wodurch erhebliche Hindernisse im Berufs- und Alltagsleben beseitigt werden. Bundesgerichte sind verpflichtet, innerhalb von zwei Jahren eine umfassende Überprüfung durchzuführen und diese Einträge automatisch zu löschen; Bürger können auch eigene Anträge stellen.
Wichtige Punkte
Automatische Registerlöschung: Bundesgerichte müssen innerhalb von zwei Jahren Aufzeichnungen über geringfügige Marihuana-Vergehen, Ordnungswidrigkeiten und zivilrechtliche Strafen überprüfen und automatisch löschen.
Recht auf Nichtoffenlegung: Personen mit gelöschten Einträgen dürfen das Ereignis (z. B. bei Bewerbungen) legal verschweigen, ohne sich der Falschaussage schuldig zu machen.
Keine berufliche Disqualifikation: Ein gelöschter Eintrag darf nicht zur Disqualifikation von der Ausübung einer rechtmäßigen Tätigkeit oder eines Berufs führen.
Antragsverfahren: Bürger können jederzeit einen Antrag auf Löschung stellen; mittellosen Antragstellern mit begründeten Ansprüchen wird kostenlos ein Anwalt zur Seite gestellt.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_8917
Sponsor: Rep. Carter, Troy A. [D-LA-2]
Startdatum: 2024-07-02