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Online-Plattformen müssen Drogenhandel mit Fentanyl und Meth melden.

Dieses Gesetz verpflichtet Anbieter von elektronischen Kommunikationsdiensten (wie soziale Medien) dazu, der Drogenvollzugsbehörde (DEA) Informationen über Nutzer zu melden, die illegal Fentanyl, Methamphetamin oder gefälschte Medikamente verkaufen oder vertreiben. Ziel ist es, den illegalen Online-Drogenhandel einzudämmen und die öffentliche Sicherheit zu erhöhen. Wichtig ist, dass die Anbieter nicht verpflichtet sind, private Nachrichten zu überwachen oder Verschlüsselungen zu umgehen.
Wichtige Punkte
Internetplattformen müssen Kontodaten (IP, Benutzer-ID usw.) an die DEA melden, wenn sie tatsächliche Kenntnis von illegalem Handel mit Fentanyl, Methamphetamin oder gefälschten verschreibungspflichtigen Medikamenten erlangen.
Das Gesetz schützt die Privatsphäre: Unternehmen müssen weder Kommunikationsinhalte überwachen noch End-to-End-Verschlüsselungen entschlüsseln.
Unternehmen, die wissentlich bekannte Fälle von Drogenhandel nicht melden, drohen hohe Geldstrafen.
Strafverfolgungsbehörden dürfen keine Berichte bei den Anbietern einreichen, um rechtliche Verfahren zu umgehen.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_8918
Sponsor: Rep. Craig, Angie [D-MN-2]
Startdatum: 2024-07-02