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Kinderwohlfahrt: Obligatorische Mittelreservierung für Indianerstämme

Dieses Gesetz zielt darauf ab, eine konsistente Finanzierung von Kinderwohlfahrtsdiensten für Indianerstämme und Stammeskonsortien sicherzustellen. Es schreibt die Reservierung von 3% der verfügbaren Bundesmittel für diesen Zweck vor, was die Fähigkeit der Stämme zur eigenständigen Verwaltung ihrer Sozialprogramme stärkt. Diese Änderungen garantieren direkte Zahlungen an Stammesorganisationen, vorausgesetzt, die Gesamtfinanzierung des Bundes steigt um mindestens 3% im Vergleich zum Geschäftsjahr 2024.
Wichtige Punkte
Obligatorische Reservierung von 3% der Bundesmittel für Kinderwohlfahrtsdienste für Indianerstämme (ersetzt die bisherige Ermessensoption).
Zahlungen für Sozialdienste erfolgen direkt an Stammesorganisationen, was deren finanzielle Autonomie erhöht.
Die Änderungen treten nur in Kraft, wenn die gesamten verfügbaren Bundesmittel ausreichend steigen, sodass die 3%-Reservierung die Zuteilungen für einzelne Bundesstaaten nicht reduziert.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_8921
Sponsor: Rep. Hern, Kevin [R-OK-1]
Startdatum: 2024-07-02