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Benutzerdatenschutzgesetz: Ihre Daten sind Ihr Eigentum und erfordern Zustimmung

Dieses Gesetz definiert persönliche Daten, einschließlich Gewohnheiten und Präferenzen, als ausschließliches Eigentum des Benutzers. Digitale Plattformen dürfen Sie nicht ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung verfolgen oder Daten sammeln, und sie dürfen Ihnen den Zugang nicht verwehren, wenn Sie die Zustimmung verweigern. Wenn Sie der Datenerfassung zustimmen, muss die Plattform den wirtschaftlichen Wert dieser Informationen offenlegen.
Wichtige Punkte
Zwang zur Annahme von Cookies ist verboten; Plattformen dürfen den Zugang nicht einschränken, wenn Sie Tracking ablehnen.
Ihre persönlichen Daten werden rechtlich als Ihr ausschließliches Eigentumsrecht anerkannt.
Plattformen müssen den wirtschaftlichen Wert Ihrer Daten und deren Verwendungszweck offenlegen, bevor sie Ihre Zustimmung einholen.
Bürger erhalten das Recht, Plattformen direkt wegen Verstößen gegen diese Datenschutzbestimmungen zu verklagen.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_8929
Sponsor: Rep. Schweikert, David [R-AZ-1]
Startdatum: 2024-07-02