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Bundesbehörden müssen barrierefreie Kommunikation für Sehbehinderte bereitstellen.

Dieses Gesetz schreibt vor, dass Bundesbehörden, die Leistungen wie Renten oder Arbeitslosenhilfe verwalten, alle Dokumente in barrierefreien Formaten für blinde oder sehbehinderte Empfänger bereitstellen müssen. Dies stellt sicher, dass Bürger wichtige Informationen in Braille, Großdruck, Audio oder zugänglichen digitalen Formaten erhalten. Die Änderung erleichtert die Nutzung öffentlicher Dienste erheblich und gewährleistet Chancengleichheit beim Zugang zu Informationen.
Wichtige Punkte
Alle Dokumente von Bundesbehörden, die Leistungen verwalten, müssen in barrierefreien Formaten wie Braille, Großdruck oder Audio verfügbar sein.
Verbesserter Zugang zu wichtigen Regierungsinformationen für blinde und sehbehinderte Bürger, um Chancengleichheit bei der Nutzung öffentlicher Dienste zu gewährleisten.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_8930
Sponsor: Rep. Sessions, Pete [R-TX-17]
Startdatum: 2024-07-02