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Keine Steuer auf Bargeld-Trinkgelder: Neue Abzüge für Dienstleister.

Das Gesetz führt einen neuen Steuerabzug ein, der es Arbeitnehmern ermöglicht, alle gemeldeten Bargeld-Trinkgelder von ihrem steuerpflichtigen Einkommen abzuziehen. Dies bedeutet, dass Personen, die auf Trinkgelder angewiesen sind (wie Kellner oder Barkeeper), keine Bundeseinkommensteuer mehr auf diese gemeldeten Beträge zahlen müssen, was ihr Nettoeinkommen direkt erhöht. Die Änderungen treten ab dem Steuerjahr 2025 in Kraft.
Wichtige Punkte
Alle dem Arbeitgeber gemeldeten Bargeld-Trinkgelder werden durch einen neuen Abzug von der Bundeseinkommensteuer befreit.
Der Abzug steht allen Steuerzahlern zur Verfügung, unabhängig davon, ob sie die Standardpauschale oder Einzelabzüge nutzen.
Die Änderungen gelten für Steuerjahre, die nach dem 31. Dezember 2024 beginnen.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_8941
Sponsor: Rep. Donalds, Byron [R-FL-19]
Startdatum: 2024-07-08