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Schutz von Leihmüttern: Verbot erzwungener Abtreibungsklauseln in Verträgen.

Dieses Gesetz soll Leihmütter schützen, indem es Bundesgerichten untersagt, Klauseln in Leihmutterschaftsverträgen durchzusetzen, die eine Abtreibung auf Wunsch der Wunscheltern vorschreiben. Es stellt sicher, dass die Leihmutter ihre volle vereinbarte Vergütung erhält, auch wenn sie eine Abtreibung ablehnt, und macht finanzielle Strafen für diese Ablehnung ungültig. Zudem erhalten Bundesgerichte Zuständigkeit für Streitigkeiten aus Leihmutterschaftsverträgen.
Wichtige Punkte
Bundesgerichte dürfen keine Vertragsbestimmungen durchsetzen, die eine Leihmutter zur Abtreibung auf Verlangen der Wunscheltern verpflichten.
Leihmütter haben Anspruch auf die volle vertraglich vereinbarte Vergütung, selbst wenn sie eine Abtreibung ablehnen, was ihre finanzielle Sicherheit gewährleistet.
Bundesgerichte erhalten die ursprüngliche Zuständigkeit für Zivilklagen im Zusammenhang mit Leihmutterschaftsverträgen.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_8985
Sponsor: Rep. Ogles, Andrew [R-TN-5]
Startdatum: 2024-07-10