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Beschränkung der Datenbasis für die Festlegung von Luftverschmutzungszonen.

Dieses Gesetz ändert die Art und Weise, wie die Bundesregierung (EPA) Gebiete mit schlechter Luftqualität (Nichteinhaltungszonen) festlegt. Entscheidungen müssen sich nun ausschließlich auf Daten von Bundesmessstationen innerhalb des jeweiligen Bundesstaates stützen, wobei andere Planungsfaktoren oder Daten aus Nachbarstaaten ignoriert werden. Dies gibt den Gouverneuren der Bundesstaaten mehr Einfluss auf Umweltvorschriften, was sich auf lokale Industrie- und Entwicklungsregeln auswirken kann.
Wichtige Punkte
Die Festlegung von Luftqualitätszonen muss nun ausschließlich auf Daten von Bundesmessstationen innerhalb der Grenzen des jeweiligen Bundesstaates basieren.
Der EPA ist es untersagt, andere Faktoren (wie Planungsüberlegungen oder Daten aus zwischenstaatlichen Gebieten) bei der Bestimmung des Luftqualitätsstatus zu berücksichtigen.
Der Prozess zur Änderung des Status eines Gebiets erfordert die Konsultation des Gouverneurs und muss eine öffentliche Anhörungs- und Kommentierungsfrist beinhalten.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_8986
Sponsor: Rep. Pfluger, August [R-TX-11]
Startdatum: 2024-07-10