Beschleunigung der erneuerbaren Energien auf öffentlichem Land bis 2030.
Dieser Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Entwicklung erneuerbarer Energien auf öffentlichem Land zu fördern, indem das Produktionsziel bis 2030 auf 60 Gigawatt angehoben wird. Er führt ein Modell zur Einnahmenteilung für Wind- und Solarprojekte ein, bei dem 50 % der Mittel an die Bundesstaaten und Landkreise fließen, in denen die Einnahmen erzielt werden. Zusätzlich schafft der Gesetzentwurf einen Naturschutzfonds zur Finanzierung der Wiederherstellung von Lebensräumen und zur Verbesserung des Erholungszugangs auf den betroffenen Flächen.
Wichtige Punkte
Das nationale Ziel für die Produktion erneuerbarer Energien auf Bundesland wird bis Ende 2030 von 25 GW auf 60 GW erhöht.
50 % der Einnahmen aus Wind- und Solarmieten und -gebühren werden an die Bundesstaaten und Landkreise gezahlt, in denen die Einnahmen erzielt werden.
Der Gesetzentwurf schreibt die Ausweisung von "Prioritätsgebieten" für Projekte im Bereich erneuerbare Energien vor und strafft die Genehmigungsverfahren.
Ein Fonds zur Erhaltung erneuerbarer Energieressourcen wird eingerichtet, um die Wiederherstellung von Lebensräumen und die Verbesserung des Erholungszugangs auf von der Energieentwicklung betroffenen Flächen zu finanzieren.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_9012
Sponsor: Rep. Levin, Mike [D-CA-49]
Startdatum: 2024-07-11