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Sechs-Jahres-Frist für die Anfechtung endgültiger Entscheidungen von Bundesbehörden.

Dieses Gesetz legt eine klare Frist von 6 Jahren fest, innerhalb derer Bürger und Unternehmen eine Klage gegen eine endgültige Entscheidung oder Maßnahme einer Bundesbehörde einreichen können. Diese Änderung stellt sicher, dass Bürger, die sich durch eine Regierungsmaßnahme benachteiligt fühlen, einen definierten und ausreichend langen Zeitraum haben, um eine gerichtliche Überprüfung zu beantragen. Es wird eine feste zeitliche Begrenzung eingeführt, wo diese zuvor unklar oder nicht vorhanden war.
Wichtige Punkte
Legt eine Verjährungsfrist von 6 Jahren für die gerichtliche Anfechtung endgültiger Maßnahmen von Bundesbehörden fest.
Schafft Klarheit für Bürger und Unternehmen bezüglich der Zeitspanne, die ihnen zur Verfügung steht, um Rechtsmittel gegen Regierungsentscheidungen einzulegen.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_9014
Sponsor: Rep. Nadler, Jerrold [D-NY-12]
Startdatum: 2024-07-11