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Strengere Überwachung von Migranten: GPS-Tracking, Ausgangssperre und automatische Abschiebung.

Das Gesetz schreibt eine kontinuierliche GPS-Überwachung und eine nächtliche Ausgangssperre (22:00 bis 5:00 Uhr) für alle Migranten vor, die auf ihre Gerichtsverfahren warten und nicht in Haft sind. Bei Nichteinhaltung der Freigabebedingungen kann die sofortige Abschiebung angeordnet werden, ohne dass die Person vor Gericht erscheinen muss. Die Inhaftierung wird gegenüber der Freilassung in Überwachungsprogramme priorisiert.
Wichtige Punkte
Alle freigelassenen Migranten müssen kontinuierlich per GPS überwacht werden und eine Ausgangssperre von 22:00 bis 5:00 Uhr einhalten.
Die Freilassung in Überwachungsprogramme ist nur zulässig, wenn alle verfügbaren Hafteinrichtungen vollständig belegt sind.
Die Nichteinhaltung der Freigabebedingungen führt zur sofortigen Abschiebung, die in Abwesenheit angeordnet wird.
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Drucknummer: 118_HR_9015
Sponsor: Rep. Nehls, Troy E. [R-TX-22]
Startdatum: 2024-07-11