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Erweiterter Schutz für Opfer von Stalking und Waffenverbot für Stalker.

Dieses Gesetz stärkt den Schutz für Opfer häuslicher Gewalt und Stalking, indem es die Definition des „intimen Partners“ auf aktuelle und ehemalige Dating-Partner ausweitet. Entscheidend ist die Einführung eines neuen Bundesverbots für den Waffenbesitz für Personen, die wegen eines Stalking-Vergehens verurteilt wurden. Ziel ist es, Gesetzeslücken zu schließen und die öffentliche Sicherheit zu erhöhen, indem Gewalttätern der Zugang zu Waffen verwehrt wird.
Wichtige Punkte
Bundesweites Waffenbesitzverbot für Personen, die wegen eines Stalking-Vergehens verurteilt wurden.
Die Definition des „intimen Partners“ wird auf aktuelle und ehemalige Dating-Beziehungen ausgeweitet, um mehr Opfer von Beziehungsgewalt zu schützen.
Der Stalking-Begriff umfasst Belästigung, die bei der betroffenen Person, ihrer Familie, Mitbewohnern oder ihren Tieren begründete Angst vor Schaden hervorruft.
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_905
Sponsor: Rep. Dingell, Debbie [D-MI-6]
Startdatum: 2023-02-09