Lockerung der Ausbildungsregeln für Pflegehelfer zur Behebung von Personalengpässen.
Dieses Gesetz führt Ausnahmen von bestimmten Schulungs- und Zertifizierungsanforderungen für Pflegehelfer in Pflegeheimen ein, die unter Personalmangel leiden. Es erlaubt neuen Helfern, bis zu 12 Monate (statt 4) zu arbeiten, bevor sie die vollständige Zertifizierung abschließen müssen, vorausgesetzt, die Einrichtung hat in letzter Zeit eine hohe Pflegequalität aufrechterhalten. Ziel ist es, die Verfügbarkeit von Pflegekräften in Gebieten mit Personalmangel schnell zu erhöhen und so den Zugang zur Pflege zu verbessern.
Wichtige Punkte
Verlängerte Frist für die Zertifizierung: Pflegehelfer in ausgewiesenen Mangelgebieten haben nun 12 Monate statt 4 Zeit, um ihre erforderliche Ausbildung und Kompetenzzertifizierung abzuschließen.
Anerkennung von Berufserfahrung: Arbeitsstunden, die ein Pflegehelfer in einer beliebigen Pflegeeinrichtung geleistet hat, können auf die obligatorischen 75 Stunden der Erstausbildung angerechnet werden.
Qualitätsanforderung: Diese Ausnahmen gelten nur für Einrichtungen in Mangelgebieten, die in den letzten zwei Jahren keine Beanstandungen wegen mangelhafter direkter Patientenversorgung erhalten haben.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_9067
Sponsor: Rep. Guthrie, Brett [R-KY-2]
Startdatum: 2024-07-18