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Steueränderungen: Kürzere Abschreibung für Immobilien und inflationsbereinigte Kostenwiederherstellung.

Das Gesetz verkürzt die Abschreibungsdauer für gewerbliche und vermietete Wohnimmobilien auf 20 Jahre. Es führt auch einen neuen Mechanismus zur 'Neutralen Kostenwiederherstellung' ein, der jährliche Abschreibungen an die Inflation und einen festen Zinssatz anpasst. Diese Immobilien sind nicht mehr für die Bonus-Abschreibung qualifiziert.
Wichtige Punkte
Die Abschreibungsdauer für gewerbliche Immobilien und vermietete Wohnimmobilien wird auf 20 Jahre festgelegt.
Ein Mechanismus zur 'Neutralen Kostenwiederherstellung' wird eingeführt, der die jährlichen Abschreibungsabzüge basierend auf dem BIP-Deflator (Inflation) und einem festen Satz von 3% anpasst.
Gewerbliche und vermietete Wohnimmobilien sind nicht mehr für die 'Bonus-Abschreibung' qualifiziert.
Die Änderung der Abschreibungsdauer gilt für Immobilien, die nach dem Inkrafttreten in Betrieb genommen werden, während die Kostenanpassung für Steuerjahre gilt, die nach diesem Datum enden.
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Drucknummer: 118_HR_9069
Sponsor: Rep. Hern, Kevin [R-OK-1]
Startdatum: 2024-07-18