Eisenbahnsicherheit: Obligatorische Zwei-Personen-Besatzungen für Güterzüge.
Dieses Gesetz schreibt vor, dass die größten Eisenbahnunternehmen (Klasse-I-Frachtführer) die meisten Güterzüge, insbesondere solche, die gefährliche Güter transportieren oder extrem lang sind, mit einer Mindestbesatzung von zwei Personen (Lokführer und Schaffner) betreiben müssen. Ziel ist es, die öffentliche Sicherheit zu erhöhen und das Unfallrisiko zu verringern, insbesondere bei Zügen, die die größte Gefahr für die Gemeinden darstellen. Anwohner in der Nähe von Gleisen können ein höheres Maß an Sicherheit im Eisenbahnbetrieb erwarten.
Wichtige Punkte
Fordert eine Zwei-Personen-Besatzung (Lokführer und Schaffner) für Güterzüge auf Hauptstrecken, die von Klasse-I-Frachtführern betrieben werden.
Ausnahmen von dieser Regel gelten nicht für Hochrisikozüge (die brennbare Flüssigkeiten, giftige Stoffe usw. transportieren) oder Züge, die 7.500 Fuß (ca. 2,3 km) oder länger sind.
Die Änderung zielt darauf ab, die Sicherheit des Eisenbahnbetriebs zu verbessern, was sich direkt auf die Sicherheit der Anwohner in der Nähe von Gleisen auswirkt.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_9074
Sponsor: Rep. Sykes, Emilia Strong [D-OH-13]
Startdatum: 2024-07-18