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Garantierter Zugang zu Verhütungsmitteln: Neue Apothekenpflichten und Patientenschutz.

Dieses Gesetz legt strenge neue Regeln für Apotheken fest, um sicherzustellen, dass Bürger zugelassene Verhütungsmittel und verwandte Medikamente unverzüglich erhalten. Apotheken dürfen verfügbare Produkte nicht verweigern oder die Dienstleistung behindern, und das Personal darf Kunden nicht belästigen oder irreführen. Wenn ein Produkt nicht vorrätig ist, muss die Apotheke sofort eine beschleunigte Bestellung oder die Überweisung des Rezepts an einen anderen Standort anbieten.
Wichtige Punkte
Apotheken müssen vorrätige Verhütungsmittel sofort auf Anfrage bereitstellen und dürfen den Dienst nicht verweigern, es sei denn, es liegen gültige klinische oder rechtliche Gründe vor (z. B. kein gültiges Rezept).
Bei Nichtverfügbarkeit muss die Apotheke anbieten, das Produkt schnell zu bestellen oder das Rezept unverzüglich an die nächstgelegene Apotheke zu überweisen, die es vorrätig hat.
Das Gesetz schützt Kunden vor Belästigung, Einschüchterung oder absichtlicher Falschinformation durch Apothekenpersonal bezüglich Anfragen zu Verhütungsmitteln.
Verstöße können zivilrechtliche Strafen für die Apotheke nach sich ziehen und berechtigten Kunden die Möglichkeit geben, eine private Klage einzureichen.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_9104
Sponsor: Rep. Kelly, Robin L. [D-IL-2]
Startdatum: 2024-07-23