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Ende des Missbrauchs von Unternehmensinsolvenzen: Schutz von Opfern.

Dieses Gesetz erschwert es großen Unternehmen, das Insolvenzverfahren (Chapter 11) zu nutzen, um sich und verbundene Unternehmen vor Haftung zu schützen, insbesondere bei Massenschadensersatzansprüchen (z. B. Produktfehler oder Umweltschäden). Es führt Regeln ein, die es Opfern ermöglichen, Klagen gegen nicht insolvente verbundene Unternehmen fortzusetzen, wenn das Unternehmen kürzlich umstrukturiert wurde. Ziel ist es, sicherzustellen, dass betroffene Bürger bessere Chancen auf eine vollständige Entschädigung haben.
Wichtige Punkte
Einschränkung der Möglichkeit von Unternehmen, Insolvenz in böser Absicht oder nur zur taktischen Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten anzumelden.
Opfer von Massenschäden (betroffen sind 100 oder mehr Personen) dürfen Klagen gegen verbundene, nicht insolvente Unternehmen nach einer kürzlichen Umstrukturierung fortsetzen.
Festlegung einer strengen Frist von 24 Monaten für Unternehmen zur Fertigstellung ihres Reorganisationsplans im Rahmen der Unternehmensinsolvenz.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_9110
Sponsor: Rep. Sykes, Emilia Strong [D-OH-13]
Startdatum: 2024-07-23