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Schnellere Abschiebung für Ausländer nach Verurteilung wegen Protestverbrechen.

Dieser Gesetzentwurf führt strengere Abschieberegeln für Nicht-Staatsbürger ein, die wegen bestimmter Verbrechen im Zusammenhang mit Protesten, Vandalismus oder Infrastrukturblockaden verurteilt werden. Eine Verurteilung wegen solcher Handlungen – einschließlich derer auf Universitätsgeländen oder an Bundesdenkmälern – würde zur sofortigen Annullierung des Visums und zur beschleunigten Abschiebung innerhalb von 60 Tagen führen.
Wichtige Punkte
Neue Abschiebegründe: Verurteilung wegen Straftaten, die bei Protesten an Hochschulen oder religiösen Einrichtungen begangen wurden.
Abschiebung droht auch bei Vandalismus an Bundesdenkmälern und vorsätzlicher Blockade von Autobahnen oder Tunneln.
Im Falle einer Verurteilung wird das Visum sofort annulliert und die Abschiebung muss innerhalb von 60 Tagen erfolgen.
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
No Visas for Violent Criminals Act
Drucknummer: HR 9117
Sponsor: Rep. Banks, Jim [R-IN-3]
Startdatum: 2024-07-24