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Stromabschaltungen bei extremer Hitze oder Kälte verboten.

Dieses Gesetz verbietet Energieversorgern, die Stromversorgung während extremer Hitze- oder Kälteperioden einzustellen. Dies soll das Leben und die Gesundheit der Bürger schützen, insbesondere ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen, die ohne Heizung oder Kühlung besonders gefährdet sind. Die Versorger müssen ihre Verfahren zur Beendigung des Dienstes mindestens alle zehn Jahre aktualisieren, um den Klimawandel zu berücksichtigen.
Wichtige Punkte
Abschaltverbot: Stromversorger dürfen den Strom während extremer Wetterereignisse (Hitze oder Kälte) nicht abschalten.
Schutz für Verwundbare: Besondere Vorkehrungen müssen für ältere Verbraucher und Menschen mit Behinderungen getroffen werden.
Regelmäßige Überprüfung: Die Verfahren müssen mindestens alle 10 Jahre aktualisiert werden, um den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung zu tragen.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_9122
Sponsor: Rep. DelBene, Suzan K. [D-WA-1]
Startdatum: 2024-07-24