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Abschaffung der Zuzahlungen für Prävention bei chronischen Krankheiten

Dieses Gesetz verpflichtet Gruppenkrankenversicherungen und Versicherer, zusätzliche präventive Pflege und Screenings für Personen mit chronischen Erkrankungen ohne Kostenbeteiligung (Cost Sharing) abzudecken. Die Vorschrift gilt für vom Minister definierte Erkrankungen, darunter mindestens Herzkrankheiten, Diabetes, Osteoporose, Bluthochdruck, Asthma, Lebererkrankungen, Blutgerinnungsstörungen und Depressionen. Die Leistungen müssen kostengünstig sein und nachweislich eine Verschlechterung des Zustands verhindern.
Wichtige Punkte
Krankenversicherungen müssen zusätzliche präventive Pflege für chronische Erkrankungen ohne Kostenbeteiligung anbieten.
Zu den abgedeckten Krankheiten gehören mindestens Herzerkrankungen, Diabetes, Osteoporose, Bluthochdruck, Asthma und Depressionen.
Das Gesetz ändert die Regeln für Pläne mit hohem Selbstbehalt (HDHPs), damit diese die präventive Pflege vor Erreichen des Selbstbehalts abdecken können.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_9132
Sponsor: Rep. Underwood, Lauren [D-IL-14]
Startdatum: 2024-07-25