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Kostenlose Arzt- und Verhaltensgesundheitsbesuche: Keine Zuzahlungen mehr.

Dieses Gesetz schreibt vor, dass die meisten Krankenversicherungen jährlich drei Besuche beim Hausarzt und drei Besuche bei einem Spezialisten für Verhaltensgesundheit ohne jegliche Kostenbeteiligung abdecken müssen. Bürger müssen somit keine Zuzahlungen oder Selbstbehalte für diese ersten sechs wichtigen Termine leisten, was die Gesundheitskosten erheblich senkt. Diese Regelung gilt für Gruppen- und Einzelversicherungen, einschließlich Hoch-Selbstbehalt-Pläne (HDHPs).
Wichtige Punkte
Bürger erhalten Anspruch auf 3 kostenlose jährliche Besuche beim Hausarzt oder Internisten (ohne Zuzahlungen).
Versicherungen müssen 3 Besuche bei Verhaltensgesundheitsspezialisten (z. B. Psychologen, Therapeuten) ohne Kostenbeteiligung des Patienten übernehmen.
Hoch-Selbstbehalt-Pläne (HDHPs) dürfen diese Besuche kostenlos anbieten, ohne die HSA-Berechtigung zu gefährden.
Die Regelung tritt für Planjahre in Kraft, die zwei Jahre nach Verabschiedung des Gesetzes beginnen.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_9133
Sponsor: Rep. Underwood, Lauren [D-IL-14]
Startdatum: 2024-07-25