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Verbot der direkten Finanzierung von Generalstaatsanwälten durch 501(c)(3) Organisationen.

Dieses Gesetz soll die Transparenz bei staatlichen Rechtsverfahren erhöhen, indem es steuerbefreiten Wohltätigkeitsorganisationen (501(c)(3)) untersagt, Generalstaatsanwälte direkt zu finanzieren. Dieses Verbot umfasst die Finanzierung von Klagen, Ermittlungen oder Personalvergütungen. Ziel ist es, sicherzustellen, dass staatliche Rechtsdurchsetzung ausschließlich mit öffentlichen Mitteln finanziert wird, um den Einfluss privater Spender auf staatliche Rechtsentscheidungen zu begrenzen.
Wichtige Punkte
501(c)(3) Wohltätigkeitsorganisationen dürfen Generalstaatsanwälte der Bundesstaaten nicht mehr direkt finanzieren.
Das Verbot gilt für die Finanzierung von Klagen, Ermittlungen und Personalvergütungen in den Büros der Generalstaatsanwälte.
Die Änderungen treten für Finanzierungen in Kraft, die in Steuerjahren ab dem 31. Dezember 2024 bereitgestellt werden.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_9143
Sponsor: Rep. Fitzgerald, Scott [R-WI-5]
Startdatum: 2024-07-25