Wahlreform: Offene Vorwahlen für Unabhängige und Verbot für Nicht-Staatsbürger.
Dieses Gesetz erweitert die Wahlrechte, indem es Personen ohne Parteizugehörigkeit erlaubt, an Vorwahlen auf Bundes-, Landes- und lokaler Ebene teilzunehmen, wobei ihre Privatsphäre und ihr Registrierungsstatus geschützt werden. Darüber hinaus verbietet das Gesetz Nicht-Staatsbürgern ausdrücklich die Teilnahme an allen steuerfinanzierten Wahlen, einschließlich Landes- und Kommunalwahlen, sofern der Staat Bundesmittel für die Wahlverwaltung verwendet.
Wichtige Punkte
Unabhängige Wähler erhalten das Recht, an Vorwahlen teilzunehmen, dürfen jedoch nur an den Vorwahlen einer Partei pro Wahlzyklus teilnehmen.
Staaten dürfen persönliche Daten unabhängiger Wähler nicht an politische Parteien für Werbe- oder Spendenzwecke weitergeben.
Es wird eine klare Bundesrichtlinie festgelegt, die Nicht-Staatsbürgern die Stimmabgabe bei allen steuerfinanzierten Wahlen untersagt.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_9144
Sponsor: Rep. Fitzpatrick, Brian K. [R-PA-1]
Startdatum: 2024-07-25