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Klarstellung der Krankenversicherungspflicht für Vertragspersonal an Bildungseinrichtungen.

Dieses Gesetz stellt sicher, dass Vertragsarbeiter, die hauptsächlich Dienstleistungen für Bildungseinrichtungen erbringen (z. B. Logistikpersonal), bei der Feststellung der Arbeitgeberpflicht zur Bereitstellung einer Krankenversicherung ähnlich wie reguläre Schulangestellte behandelt werden. Ziel ist es, diesen Fachkräften weiterhin Zugang zur Gesundheitsversorgung zu sichern, indem ihr Status als Vollzeitbeschäftigte korrekt erfasst wird. Die Änderungen gelten für Monate, die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes beginnen.
Wichtige Punkte
Sichert den Zugang zu arbeitgeberfinanzierter Krankenversicherung für Vertragspersonal, das hauptsächlich an Schulen oder Bildungseinrichtungen tätig ist.
Vereinheitlicht die Regeln zur Bestimmung des Status „Vollzeitbeschäftigter“ für die Krankenversicherungspflicht im Bildungssektor.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_9152
Sponsor: Rep. Horsford, Steven [D-NV-4]
Startdatum: 2024-07-25