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Dauerhafte Steuerbefreiung für Arbeitgeberzahlungen zur Studienkreditrückzahlung.

Dieses Gesetz beseitigt dauerhaft die zeitliche Begrenzung für die Steuerbefreiung von Beträgen, die Arbeitgeber zur Rückzahlung der Studienkredite ihrer Mitarbeiter leisten. Die finanzielle Unterstützung durch das Unternehmen zur Tilgung von Studienkrediten wird somit nicht mehr als steuerpflichtiges Einkommen des Arbeitnehmers betrachtet. Dies stellt einen dauerhaften finanziellen Vorteil für Arbeitnehmer mit Studienkrediten dar, die diese Unterstützung von ihrem Arbeitgeber erhalten.
Wichtige Punkte
Gelder, die der Arbeitgeber zur Rückzahlung Ihres Studienkredits verwendet, werden nicht mehr als steuerpflichtiges Einkommen gezählt.
Die Änderung ist dauerhaft – das bisherige Ablaufdatum der Steuervergünstigung (das am 1. Januar 2026 eintreten sollte) entfällt.
Finanzieller Vorteil für Arbeitnehmer: geringere Steuern und schnellere Tilgung der Studienkredite durch Unterstützung des Arbeitgebers.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_9164
Sponsor: Rep. Malliotakis, Nicole [R-NY-11]
Startdatum: 2024-07-25