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Online-Datenschutz: Plattformen müssen Deepfakes und Cyberstalking schnell entfernen.

Dieses Gesetz verpflichtet Online-Plattformen, aktiv gegen Cyberstalking, die nicht einvernehmliche Weitergabe intimer Bilder und digitale Fälschungen (Deepfakes) vorzugehen. Wenn Plattformen keine angemessenen Verfahren zur Meldung und Entfernung solcher Inhalte innerhalb von 24 Stunden einführen, verlieren sie ihren Rechtsschutz für nutzergenerierte Inhalte. Dies soll die Online-Sicherheit erhöhen und eine schnellere Reaktion auf schwerwiegende Datenschutzverletzungen gewährleisten.
Wichtige Punkte
Online-Dienste müssen bekannte oder gemeldete nicht einvernehmliche intime Inhalte und Deepfakes innerhalb von 24 Stunden entfernen.
Um ihren Rechtsschutz zu behalten, müssen Internetunternehmen klare und zugängliche Melde- und Untersuchungsverfahren für Cyberstalking und Datenschutzverletzungen einrichten.
Das Gesetz führt rechtliche Definitionen für „Cyberstalking“ und „digitale Fälschung“ (Deepfake) im Zusammenhang mit der Plattformverantwortung ein.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_9187
Sponsor: Rep. Auchincloss, Jake [D-MA-4]
Startdatum: 2024-07-30