Verbot der Zensur durch Bundesbeamte und Klagerecht bei Verletzung der Meinungsfreiheit.
Das Gesetz zielt darauf ab, die Meinungsfreiheit online zu schützen, indem es Bundesbediensteten und Auftragnehmern untersagt, Online-Plattformen zur Zensur von durch den Ersten Verfassungszusatz geschützten Inhalten zu drängen. Bürger, deren Äußerungen aufgrund behördlicher Maßnahmen zensiert wurden, erhalten das Recht, eine Zivilklage gegen die Bundesbehörde und den beteiligten Mitarbeiter einzureichen. Dies stärkt die Bürgerrechte im digitalen Raum und schafft Rechenschaftspflicht für Versuche, rechtmäßige Äußerungen zu unterdrücken.
Wichtige Punkte
Zensurverbot für Beamte: Mitarbeiter und Auftragnehmer von Bundesbehörden (einschließlich Präsident und Vizepräsident) dürfen Online-Plattformen nicht anweisen, zwingen oder ermutigen, verfassungsrechtlich geschützte Inhalte zu entfernen, zu unterdrücken oder als falsch zu kennzeichnen.
Klagerecht: Personen, deren Inhalte aufgrund von Handlungen von Beamten zensiert wurden, können eine Zivilklage auf Schadensersatz und Unterlassung gegen die Behörde und den jeweiligen Mitarbeiter erheben.
Datenschutz: Das Gesetz verbietet es Beamten, Plattformen zur Weitergabe von Nutzerdaten (wie Suchverlauf oder Standortdaten) an Bundesbehörden zu ermutigen, es sei denn, dies geschieht aufgrund eines Gerichtsbeschlusses.
Haftungsvermutung: Wenn ein Beamter mit einer Plattform bezüglich der Inhalte oder Daten einer bestimmten Person kommuniziert hat, besteht eine widerlegbare Vermutung der Haftung gegen die Behörde oder den Mitarbeiter.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_9207
Sponsor: Rep. Hageman, Harriet M. [R-WY-At Large]
Startdatum: 2024-07-30