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Priorisierung von Breitband-Fördermitteln für unversorgte ländliche Gebiete.

Dieses Gesetz ändert die Verteilung von Bundesmitteln (Zuschüsse und Darlehen) für den Breitbandausbau. Die Gelder dürfen nun ausschließlich in ländlichen Gebieten eingesetzt werden, die derzeit keinen Zugang zu schnellem Internet haben. Ziel ist es, Steuergelder nicht für den Aufbau konkurrierender Netze zu verschwenden und so die Konnektivität in den am stärksten unterversorgten Regionen zu beschleunigen.
Wichtige Punkte
Bundeshilfen für den Breitbandausbau dürfen nur in Gebieten verwendet werden, in denen noch keine qualifizierte Hochgeschwindigkeits-Internetinfrastruktur eines anderen Anbieters existiert.
Es ist verboten, öffentliche Mittel für den Bau neuer Infrastruktur zu verwenden, die bestehende Breitbandnetze duplizieren oder mit ihnen konkurrieren würde.
Die Änderung soll den Zugang zu schnellem Internet für die Bewohner abgelegener, bisher unversorgter ländlicher Gebiete beschleunigen.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_922
Sponsor: Rep. Hageman, Harriet M. [R-WY-At Large]
Startdatum: 2023-02-09