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Finanzministerium: Beamte dürfen Dienstwaffen außerhalb des Dienstes mit nach Hause nehmen.

Dieses Gesetz erlaubt es Polizeibeamten des Finanzministeriums, ihre Dienstwaffen mit nach Hause zu nehmen und dort außerhalb ihrer Dienstzeit aufzubewahren. Ziel ist es, die persönliche Sicherheit dieser Bundesbeamten zu erhöhen, da ihre Arbeit mit Risiken verbunden ist. Die Änderung betrifft interne Vorschriften über die Befugnisse der Strafverfolgungsbeamten des Finanzministeriums.
Wichtige Punkte
Strafverfolgungsbeamte des Finanzministeriums dürfen ihre Dienstwaffen legal in ihren Privatwohnungen aufbewahren, wenn sie dienstfrei haben.
Die Maßnahme soll dem Schutz der Beamten dienen, deren Arbeit auch außerhalb der Dienstzeit mit Risiken verbunden ist, und ihre Selbstverteidigungsfähigkeit verbessern.
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Drucknummer: 118_HR_9224
Sponsor: Del. Norton, Eleanor Holmes [D-DC-At Large]
Startdatum: 2024-07-30