Höhere Sozialversicherungsleistungen für behinderte Hinterbliebene und Betreuer.
Das SWIFT-Gesetz verbessert die finanzielle Unterstützung für behinderte Witwen, Witwer und geschiedene Ehepartner erheblich, indem Altersbeschränkungen und Leistungskürzungen aufgehoben werden. Es erhöht auch die Altersgrenze für Kinder, deren Betreuung einen Hinterbliebenen für Leistungen qualifiziert, von 16 auf 18 Jahre (oder 19 für Schüler). Zudem schützt das Gesetz Begünstigte davor, andere staatliche Hilfen aufgrund der erhöhten Sozialversicherungsleistungen zu verlieren.
Wichtige Punkte
Behinderte Hinterbliebene können nun in jedem Alter volle Sozialversicherungsleistungen ohne Kürzung beantragen.
Die Altersgrenze für Kinder, deren Betreuung einen Anspruch auf Hinterbliebenenleistungen begründet, wird von 16 auf 18 Jahre (oder 19 für Vollzeitschüler) angehoben.
Leistungserhöhungen durch dieses Gesetz führen nicht zum Verlust der Anspruchsberechtigung für andere staatliche oder bundesstaatliche Hilfsprogramme.
Es werden Mechanismen eingeführt, um die Leistungen für Witwen und Witwer zu erhöhen, die den Bezug über das frühe Rentenalter hinaus verzögern.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_9234
Sponsor: Rep. Wild, Susan [D-PA-7]
Startdatum: 2024-07-30