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Mehr Optionen für kleine Geflügelverarbeiter: Kommerzielle und private Schlachtung kombiniert.

Dieses Gesetz erlaubt kleinen Geflügelverarbeitungsbetrieben, sowohl kommerzielle Schlachtungen (für den Verkauf) als auch kundenspezifische, von der Inspektion ausgenommene Schlachtungen (für den Eigenverbrauch des Besitzers) am selben Standort anzubieten. Dies erleichtert es Personen, die Geflügel für ihren Haushalt züchten, lokale Verarbeitungsdienste in Anspruch zu nehmen. Es gelten strenge Vorschriften zur Trennung und Kennzeichnung der Produkte, um die Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten.
Wichtige Punkte
Geflügelverarbeitungsbetriebe dürfen nun kommerzielle und kundenspezifische (private) Schlachtungen in derselben Anlage durchführen.
Verbesserte Verfügbarkeit lokaler Verarbeitungsdienste für Bürger, die Geflügel nur für den Eigenbedarf halten.
Produkte für den Eigenverbrauch müssen strikt von Verkaufswaren getrennt und deutlich mit „Nicht zum Verkauf“ gekennzeichnet werden.
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Status: Abgelaufen
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_9251
Sponsor: Rep. Feenstra, Randy [R-IA-4]
Startdatum: 2024-08-02