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Mehr Verantwortung der Hochschulen: Neue Sicherheitsregeln und Opferunterstützung.

Dieses Gesetz ändert grundlegend, wie Hochschulen mit Fällen von sexueller Gewalt, Belästigung und Stalking umgehen müssen. Studierende erhalten Zugang zu spezialisierten, vertraulichen Beratern, die bei der Organisation notwendiger akademischer und wohnlicher Anpassungen helfen können (z. B. Kurs- oder Wohnheimwechsel), ohne dass das Opfer den Vorfall bei der Polizei melden muss. Hochschulen müssen außerdem detailliertere Daten über die Ergebnisse ihrer Disziplinarverfahren veröffentlichen.
Wichtige Punkte
Hochschulen müssen Spezialisten für sexuelle und zwischenmenschliche Gewalt (SIVS) benennen, die vertrauliche Unterstützung bieten und Opfern bei der Organisation von Unterkünften oder Stundenplanänderungen helfen.
Es wird die Pflicht eingeführt, detaillierte Statistiken über gemeldete Fälle sexueller Gewalt und die Ergebnisse der Disziplinarverfahren auf dem Campus zu veröffentlichen.
Hochschulen dürfen von Opfern nicht automatisch verlangen, den Vorfall bei der Polizei zu melden, um interne Disziplinarverfahren nutzen zu können.
Bei Nichteinhaltung der neuen Sicherheitsvorschriften können zivilrechtliche Strafen (bis zu 1 % des Betriebshaushalts) gegen Hochschulen verhängt werden.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_9264
Sponsor: Rep. Khanna, Ro [D-CA-17]
Startdatum: 2024-08-02