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Verbot der Berücksichtigung von Umweltgerechtigkeit bei Bundesvorschriften.

Dieses Gesetz verbietet Bundesbehörden, Standards der Umweltgerechtigkeit – wie sich Vorschriften auf Minderheiten und einkommensschwache Bevölkerungsgruppen auswirken – bei der Erstellung neuer Regeln zu berücksichtigen. Dies bedeutet, dass Umwelt- und Klimaentscheidungen nicht mehr spezifisch auf unverhältnismäßige Belastungen schutzbedürftiger Gemeinschaften eingehen müssen. Darüber hinaus werden drei wichtige Präsidialanordnungen zur Bekämpfung der Klimakrise und zur Umweltgerechtigkeit aufgehoben.
Wichtige Punkte
Bundesbehörden dürfen die Auswirkungen neuer Umweltvorschriften auf Minderheiten und einkommensschwache Gemeinschaften nicht mehr berücksichtigen, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.
Drei wichtige Präsidialanordnungen zur Umweltgerechtigkeit und zum Klimaschutz werden sofort außer Kraft gesetzt, was die Regierungsstrategie in diesen Bereichen ändert.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_9277
Sponsor: Rep. Newhouse, Dan [R-WA-4]
Startdatum: 2024-08-02