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Zinsobergrenze für refinanzierte Studentendarlehen von Soldaten im aktiven Dienst.

Dieses Gesetz erweitert den finanziellen Schutz für aktive Soldaten. Es stellt sicher, dass der Zinssatz für Studentendarlehen, die vor dem Dienst aufgenommen, aber während des Dienstes konsolidiert oder refinanziert wurden, 6 % pro Jahr nicht überschreiten darf. Dies schützt die Finanzen der Militärangehörigen vor höheren Kosten bei der Umschuldung während ihrer Dienstzeit.
Wichtige Punkte
Die Zinsobergrenze von 6 % wird auf Studentendarlehen ausgeweitet, die während des aktiven Dienstes refinanziert oder konsolidiert wurden.
Die Regelung gilt nur für Studentendarlehen, die ursprünglich vor Beginn des Militärdienstes aufgenommen wurden.
Ziel ist es, die finanzielle Belastung für Soldaten im aktiven Dienst zu verringern.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_9284
Sponsor: Rep. Ramirez, Delia C. [D-IL-3]
Startdatum: 2024-08-02