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Schutz von Unternehmen vor COVID-Klagen: Neue Haftungsstandards.

Dieser Gesetzentwurf führt spezifische Anweisungen für Geschworene in zivilrechtlichen Bundesklagen ein, die Schadensersatz wegen Fahrlässigkeit im Zusammenhang mit der Übertragung von COVID-19 fordern. Die Änderungen zielen darauf ab, Unternehmen zu schützen, indem festgelegt wird, dass die bloße Eröffnung eines Geschäfts während der Pandemie nicht als Fahrlässigkeit angesehen werden kann. Bürger, die Unternehmen verklagen, müssen Fahrlässigkeit anhand spezifischer Handlungen oder Unterlassungen nachweisen, nicht nur aufgrund der Tatsache, dass das Unternehmen geöffnet war.
Wichtige Punkte
In COVID-19-Fahrlässigkeitsklagen muss die Jury angewiesen werden, dass die bloße Geschäftstätigkeit rechtlich als angemessen gilt.
Ein Unternehmen kann nicht allein deshalb für fahrlässig befunden werden, weil es für die Öffentlichkeit geöffnet war.
Kläger müssen Fahrlässigkeit anhand des Standards der „vernünftigen Person“ in Bezug auf spezifisches Verhalten nachweisen.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_93
Sponsor: Rep. Biggs, Andy [R-AZ-5]
Startdatum: 2023-01-09