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Klarere Herkunftsbezeichnung für importierte landwirtschaftliche Produkte in Dosen.

Dieses Gesetz erhöht die Transparenz bei importierten Lebensmitteln. Es schreibt vor, dass das Herkunftsland von in Dosen verpackten landwirtschaftlichen Produkten deutlich sichtbar sein muss – entweder auf dem vorderen Etikett oder auf dem Dosendeckel. Dies ermöglicht es Verbrauchern, schnell und einfach festzustellen, woher die gekauften Konserven stammen.
Wichtige Punkte
Verpflichtung zur Anbringung der Herkunftslandkennzeichnung auf der Vorderseite oder dem Deckel von Dosen mit importierten Agrarprodukten.
Die Regelung gilt nur für importierte Produkte und tritt 18 Monate nach Verabschiedung des Gesetzes in Kraft, um Unternehmen Zeit zur Umstellung zu geben.
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Status: Abgelaufen
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_9349
Sponsor: Rep. Harder, Josh [D-CA-9]
Startdatum: 2024-08-13