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Vereinfachter Zugang zur Kinderkrankenversicherung nach der Scheidung.

Das Gesetz soll es Sorgeberechtigten erleichtern, Zugang zu den Gesundheitsleistungen für ihre Kinder zu erhalten, wenn die Versicherung über den nicht sorgeberechtigten Elternteil läuft. Krankenversicherungen müssen dem Sorgeberechtigten die notwendigen Informationen zur Verfügung stellen, ihm erlauben, Ansprüche ohne Zustimmung des anderen Elternteils einzureichen, und Zahlungen direkt an den Sorgeberechtigten oder den Leistungserbringer leisten. Dies gilt für Gruppenkrankenversicherungen, Einzelversicherungen und Bundesgesundheitsprogramme.
Wichtige Punkte
Der sorgeberechtigte Elternteil erhält direkten Zugang zu den Informationen über die Krankenversicherung des Kindes.
Der sorgeberechtigte Elternteil kann Ansprüche auf Leistungen ohne die Genehmigung des nicht sorgeberechtigten Elternteils einreichen.
Zahlungen für medizinische Leistungen erfolgen direkt an den sorgeberechtigten Elternteil oder den Leistungserbringer, was die Abwicklung vereinfacht.
Die Änderungen betreffen private und bundesstaatliche Krankenversicherungsprogramme.
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Drucknummer: 118_HR_9352
Sponsor: Del. Norton, Eleanor Holmes [D-DC-At Large]
Startdatum: 2024-08-13