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Vorschlag für Verfassungszusatz zum ausgeglichenen Haushalt: Ausgabenbegrenzung

Dieser vorgeschlagene Verfassungszusatz schreibt vor, dass die Bundesausgaben in keinem Geschäftsjahr die Einnahmen überschreiten dürfen, um die Staatsverschuldung zu begrenzen. Er führt Haushaltsdisziplin ein, schützt aber ausdrücklich die Mittel für Social Security und Medicare vor Kürzungen, die zur Einhaltung der Ausgleichsanforderung erforderlich wären. Defizite sind nur bei Krieg, schwerer Wirtschaftskrise oder mit einer Drei-Fünftel-Mehrheit im Kongress zulässig.
Wichtige Punkte
Die Regierung muss den Haushalt ausgleichen: Ausgaben dürfen Einnahmen nicht überschreiten, es sei denn, 3/5 des Kongresses stimmen für ein spezifisches Defizit.
Mittel für Social Security und Medicare sind von der Haushaltsausgleichsrechnung ausgenommen, um sie vor automatischen Kürzungen zu schützen.
Die Regelung zum ausgeglichenen Haushalt wird bei Krieg, schwerer Rezession oder bei einer Arbeitslosenquote über 7% ausgesetzt.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_9353
Sponsor: Rep. Perez, Marie Gluesenkamp [D-WA-3]
Startdatum: 2024-08-13