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Zinsgünstige Darlehen für den Bau dauerhaft bezahlbaren Wohnraums.

Dieses Gesetz richtet einen neuen Bundesfonds zur Unterstützung des Baus und der Renovierung von Eigenheimen durch zinsgünstige Darlehen (maximal 3 % Zinsen) an gemeinnützige Organisationen und lokale Behörden ein. Entscheidend ist, dass diese Häuser 30 Jahre lang ausschließlich an Haushalte verkauft werden müssen, deren Einkommen 120 % des regionalen Durchschnittseinkommens nicht überschreitet. Ziel ist es, das Angebot an dauerhaft bezahlbarem Wohnraum für Bürger mit mittlerem Einkommen zu erhöhen.
Wichtige Punkte
Zugang zu zinsgünstigen Baudarlehen (bis zu 3 % Zinsen) für gemeinnützige Organisationen und lokale Behörden.
Die mit diesen Mitteln gebauten Häuser dürfen nur an Haushalte mit einem Einkommen von maximal 120 % des regionalen Durchschnittseinkommens verkauft werden.
Einführung von Mechanismen, die sicherstellen, dass das Haus auch bei späteren Weiterverkäufen 30 Jahre lang bezahlbar bleibt.
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Status: Abgelaufen
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_9356
Sponsor: Rep. Schrier, Kim [D-WA-8]
Startdatum: 2024-08-13