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Erweiterte VA-Pflegeleistungen für Ehepartner von Veteranen über 75 Jahren.

Dieses Gesetz ermächtigt das Ministerium für Veteranenangelegenheiten (VA), erweiterte Pflegeleistungen, wie z. B. häusliche Pflegehilfen, direkt den Ehepartnern bestimmter Veteranen anzubieten. Dies gilt, wenn der Veteran über 75 Jahre alt ist und die VA feststellt, dass die Pflege sowohl für den Veteranen als auch für den Ehepartner notwendig ist. Dies bietet wichtige Unterstützung für Familien, die sich um alternde Veteranen kümmern.
Wichtige Punkte
Ehepartner von Veteranen ab 75 Jahren können nun VA-Pflegeleistungen (z. B. häusliche Pflegehilfen) erhalten.
Die VA muss den Dienst genehmigen und feststellen, dass er im besten Interesse sowohl des Veteranen als auch des Ehepartners liegt.
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Status: Abgelaufen
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_9404
Sponsor: Rep. Kean, Thomas H. [R-NJ-7]
Startdatum: 2024-08-23