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Steuerabzug für Arbeitgeber bei Bereitstellung von Pendler-Verkehrsleistungen wiederhergestellt.

Dieses Gesetz stellt die Möglichkeit für Arbeitgeber wieder her, die Kosten für die Bereitstellung von Fahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel oder Pendlerfahrzeuge steuerlich abzusetzen. Ziel ist es, Unternehmen zu ermutigen, diese Leistungen anzubieten, wodurch die Pendelkosten der Arbeitnehmer gesenkt und der öffentliche Nahverkehr gefördert werden. Wird die Leistung im Rahmen einer Gehaltsumwandlung angeboten, ist der Abzug für den Arbeitgeber auf 50 % begrenzt.
Wichtige Punkte
Arbeitgeber können die Kosten für Fahrkarten und Pendlerfahrzeuge für Mitarbeiter wieder von der Steuer absetzen.
Dies soll Unternehmen dazu anregen, subventionierte Pendelmöglichkeiten anzubieten, was die täglichen Reisekosten der Arbeitnehmer senkt.
Wählt ein Arbeitnehmer die Leistung anstelle von Bargeld (Gehaltsumwandlung), kann der Arbeitgeber nur 50 % dieser Kosten abziehen.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_9464
Sponsor: Rep. Auchincloss, Jake [D-MA-4]
Startdatum: 2024-09-06