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Online-Spenden-Sicherheit: CVV-Pflicht und Verbot von Geschenkkarten bei Bundeswahlen.

Die neuen Regeln sollen die Sicherheit und Transparenz der Finanzierung von Bundeswahlkämpfen erhöhen. Bürger, die online mit Kredit- oder Debitkarte spenden, müssen nun den CVV-Code angeben, um Betrug zu erschweren. Das Gesetz verbietet auch die Verwendung von Geschenkkarten für Beiträge an politische Komitees, und Spender aus dem Ausland müssen ihre Berechtigung nachweisen.
Wichtige Punkte
Obligatorische Angabe des CVV-Codes (Sicherheitscode) bei Online-Spenden mit Kredit- oder Debitkarte an politische Komitees.
Verbot der Annahme von Spenden in Bundeswahlen, die mittels Geschenkkarten oder Gutscheinen getätigt werden.
Strengere Identifikationsanforderungen für Spender mit ausländischer Postanschrift (z. B. US-Reisepass oder Daueraufenthaltskarte) zur Überprüfung der Berechtigung.
Verstärkung des Verbots, wissentlich jemandem bei Spenden unter fremdem Namen zu helfen.
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Drucknummer: 118_HR_9488
Sponsor: Rep. Steil, Bryan [R-WI-1]
Startdatum: 2024-09-06