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Verlängerte Frist für Bundesaufträge kleiner benachteiligter Unternehmen

Das Gesetz ändert die Regeln für das 8(a)-Programm, das kleine Unternehmen aus benachteiligten Gruppen bei Bundesaufträgen unterstützt. Die Änderung gibt diesen Unternehmen mehr Zeit, ihren ersten Vertrag zu sichern, bevor die offizielle Teilnahmefrist beginnt. Dies soll die Erfolgschancen und das Wachstumspotenzial kleiner Unternehmen im öffentlichen Beschaffungswesen verbessern.
Wichtige Punkte
Die Teilnahmefrist für das 8(a)-Programm beginnt nicht mehr automatisch mit dem Datum der Zertifizierung.
Die Frist beginnt nun entweder mit dem ersten gewonnenen Vertrag oder zwei Jahre nach der Zertifizierung (je nachdem, was früher eintritt).
Kleine Unternehmen erhalten dadurch bis zu zwei zusätzliche Jahre Zeit, um sich vorzubereiten und ihren ersten Bundesauftrag zu erhalten.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_9509
Sponsor: Rep. Velázquez, Nydia M. [D-NY-7]
Startdatum: 2024-09-09