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Grundstücksschutz: Ende der Bundesenteignung für Stromleitungen.

Dieses Gesetz schützt das Eigentum der Bürger, indem es der Bundesregierung verbietet, Bundesmittel für die Enteignung von Privatgrundstücken zum Bau oder zur Änderung von Stromübertragungsanlagen zu verwenden. Es stärkt auch die Kontrolle der Bundesstaaten über die Standortwahl dieser Anlagen erheblich, indem es den Staaten ein Vetorecht gegen Bundesgenehmigungen einräumt. Dies gibt den Bürgern mehr Sicherheit, dass ihr Land nicht ohne Zustimmung des Staates für Energiezwecke enteignet wird.
Wichtige Punkte
Die Bundesregierung verliert das Recht, privates Land zwangsweise für neue Stromleitungen zu enteignen (eminent domain).
Die Verwendung von Bundesmitteln für Enteignungsbemühungen im Zusammenhang mit der Übertragungsinfrastruktur ist untersagt.
Die Bundesstaaten erhalten ein Vetorecht: Die Bundesenergiekommission darf keine Genehmigung erteilen, wenn der betroffene Staat Einspruch erhebt.
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Status: Abgelaufen
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_9527
Sponsor: Rep. Mann, Tracey [R-KS-1]
Startdatum: 2024-09-10