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Erweiterter Tierschutz: Kaltblütige Arten unter Bundesstandards für Tierwohl.

Dieses Gesetz erweitert die bundesweiten Tierschutzstandards (Animal Welfare Act) auf kaltblütige Arten wie Reptilien, Amphibien, Kopffüßer und Fische. Dies bedeutet, dass Forschungseinrichtungen, Aussteller (wie Aquarien) und bestimmte Händler dieser Tiere strengere Vorschriften für deren Behandlung und Lebensbedingungen einhalten müssen. Ziel ist es, einen besseren Schutz und eine humanere Behandlung dieser Tiere in Forschung und öffentlichen Ausstellungen zu gewährleisten.
Wichtige Punkte
Bundesweite Tierschutzbestimmungen umfassen erstmals Reptilien, Amphibien, Fische und Kopffüßer, die in der Forschung oder Ausstellung verwendet werden.
Forschungseinrichtungen und Aussteller müssen die Haltungsbedingungen dieser Tiere an die neuen Bundesstandards anpassen.
Ausgenommen von den Vorschriften bleiben Nutztiere (z. B. Fische für Lebensmittel) und bestimmte für die Forschung gezüchtete Mäuse und Ratten.
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Zusätzliche Informationen
CARE Act
Drucknummer: HR 9571
Sponsor: Rep. McCollum, Betty [D-MN-4]
Startdatum: 2024-09-12