Verbot der Bundesfinanzierung von Geschlechtsumwandlungsverfahren für Häftlinge und Migranten.
Dieses Gesetz verbietet die Verwendung von Bundesmitteln zur Bezahlung oder Überweisung von Personen in der Obhut des Heimatschutzministeriums (DHS) oder des Gesundheitsministeriums (HHS) für spezifische Geschlechtsumwandlungsverfahren. Dies bedeutet, dass Häftlinge, einschließlich Migranten und unbegleiteter Minderjähriger unter Bundesaufsicht, während ihrer Inhaftierung oder Betreuung keinen Zugang mehr zu staatlich finanzierten Operationen, Hormontherapien und verwandten medizinischen Leistungen zur Geschlechtsumwandlung haben werden. Die Folge ist eine Einschränkung des Zugangs zu geschlechtsangleichender medizinischer Versorgung für diese Bevölkerungsgruppe.
Wichtige Punkte
Mittelkürzung: Bundesmittel dürfen nicht zur Finanzierung oder Überweisung für Geschlechtsumwandlungsoperationen, Hormonbehandlungen (einschließlich Pubertätsblocker) oder kosmetische Eingriffe zur Feminisierung oder Maskulinisierung verwendet werden.
Geltungsbereich: Das Verbot gilt speziell für Personen in der Obhut des DHS (z. B. Einwanderungshaftanstalten) und des HHS (z. B. Einrichtungen für unbegleitete Minderjährige).
Detaillierte Verfahren: Das Gesetz definiert ausdrücklich verbotene Verfahren, einschließlich verschiedener Operationen und der Verabreichung von Hormonen in Dosen, die die Normen für das bei der Geburt zugewiesene Geschlecht überschreiten.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_9586
Sponsor: Rep. Steube, W. Gregory [R-FL-17]
Startdatum: 2024-09-12